Sind efoils erlaubt?
eFoils erlaubt? Rechtliche Situation bei Esurfboards
Uns erreichen viele Anfragen, ob eine Elektro Surfbrett Zulassung nötig ist bzw. ob die Jetboards und eFoils erlaubt sind. Deshalb haben wir hier einmal alle vorliegenden Informationen zusammengetragen, um einen Überblick über die rechtliche Situation zu schaffen. Leider gibt es keine einheitliche Lösung für ganze Länder und man muß unter Umständen für jedes Gewässer einzeln anfragen. Wir haben zahlreiche Behörden in Deutschland, Österreich und die Schweiz angeschrieben. 
Sind eFoils erlaubt?
Eine Liste der Behörden in Deutschland kann man unter unter der Webseite der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter finden. Infos und Links über Österreich und die Schweiz weiter unten. Folgende Fragen haben wir den Behörden gestellt:
  1. Sind auf Ihren Gewässern Jetboards und eFoils erlaubt?
  2. Besteht eine Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht?
  3. Ab wieviel Leistung in KW wird auf Ihren Gewässern ein Sportbootführerschein benötigt?
Zuerst die gute Nachricht: Auf vielen Gewässern (insbesondere den Bundesschifffahrtsstraßen) sind Elektro Surfbretter grundsätzlich erlaubt. Also sind eFoils erlaubt.

Interessanterweise wird zwischen den Elektro Hydrofoils (eFoils) und Jetboards unterschieden. Für die eFoils, die als Kleinfahrzeug eingestuft sind, sieht es besser aus, da sie außerhalb von Jetski-Strecken auch über Wanderfahrten hinaus zugelassen sind. Wanderfahrt bedeutet, daß man gerade von A nach B fährt ohne großartig Kurven zu fahren. Damit werden die Jetboards ziemlich eingeschränkt, denn Sie werden nicht als Kleinfahrzeug, sondern als Wassermotorrad (Jetski) eingestuft. Begründet wird dies mit mit den Fahreigenschaften der Jetboards (mehr Wellenschlag, Jetantrieb und höhere Lärmbelastung).
eFoils erlaubt
Kennzeichnungspflicht bei efoils und jetboards

Da die elektrischen Surfbretter als Kleinfahrzeug bzw. Wassermotorrad eingestuft werden, besteht ab 2,21 KW bzw. 3 PS eine Kennzeichnungspflicht. Bis auf die Elektro-SUP Surfbretter dürfte dies auf alle Boards zutreffen. Die aufzuklebenden Buchstaben müssen eine Höhe von mindestens 10 cm haben. Dies ist bei einigen Boards eine Herausforderung. Während es auf dem Jetboard (Bild unten) noch seitlich anzubringen war, konnten wir unser Kennzeichen auf dem Hydrofoil (Bild oben) nur oben aufs Board kleben. Die Wasserschutzpolizei hat dies allerdings auch bei mehreren Kontrollen nie bemängelt. Schließlich hatten die Beamten auch keine Idee, wie man es besser lösen könnte. Wichtig ist, dass die eFoils erlaubt sind.

Jetboard mit amtlichen Kennzeichen
Sind eFoils erlaubt?
Vorgaben

Wird ein Sportbootführerschein benötigt (DE)?

Hier trifft die gleiche Regelung zu, wie bei Booten. Ein Sportbootführerschein wird nur benötigt, wenn das Board eine Leistung von über 11,03 KW bzw. 15 PS hat. Die meisten Hersteller der Jetboards haben daher die Leistung auf 11 KW begrenzt und die E-Foils haben meist eh maximal 5 KW. Damit wird eigentlich kaum jemand einen Führerschein benötigen. UPDATE 2023: seit 2023 liegt die Grenze bei Elektromotoren bei 7,5 kW (10,19 PS). Somit benötigen die meisten Jetboards nun einen Führerschein.

Sind eFoils in Bayern erlaubt?

Schlechte Nachrichten gibt es für Bayern und die Schweiz. Die Schweiz hat grundsätzlich bislang alle Elektro Surfbretter verbannt. Wir hoffen, dies wird sich in Zukunft ändern. Warum emissionsfreie Wasserfahrzeuge verbieten und zeitgleich Dieselschleudern erlauben? Frei nach dem Sprichwort „Was der Bauer nicht kennt, dass isst er nicht“ braucht man in der Schweiz wohl noch ein wenig Zeit, um mit der Zeit zu gehen.

Auch in Bayern sieht es mau aus. Zwar wären die E-Surfer laut dem Bayrischen Staatsministerium öffentlich-rechtlich genehmigungsfähig und solch eine Genehmigung wurde in der Vergangenheit auch schon für den Waterwolf erteilt, allerdings reicht das nicht. In Bayern benötigt man darüber hinaus auch noch eine privatrechtliche Zustimmung. Diese muß von der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung als Gewässereigentümer genehmigt werden. Dies tut diese aber bislang nicht und daher sind die Boards derzeit nicht erlaubt. Wir werden weiter den Kontakt zu den Verwaltungen und Behörden halten, damit man sich hoffentlich in der Zukunft besinnt.

eFoils erlaubt auf dem Bodensee?

Zwar ist das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten bei klarer Sicht auf dem Bodensee gestattet, allerdings ist das Fahren mit Aqua-Scootern, Jet-Bikes und ähnlichen Schwimmkörpern verboten, dazu zählen auch Elektro Surfbretter und E-Foils. Sogar E-SUPs sind hier nicht erlaubt. Begründet wird das mit der Tatsache, daß diese Fahrzeuge nicht mit einer Beleuchtung und anderer Mindestausrüstung ausgestattet werden können.

Erlaubnis auf dem Steinhuder Meer?

Für  Elektro Hydrofoils scheint es hier gut auszusehen, aber die meisten Jetboards haben über 10 PS und bräuchten damit eine Sondergenehmigung. Hier heißt es:

Das Steinhuder Meer darf von jedermann zum Baden, zum Befahren mit Booten bis 7,60 m Länge und mit Elektromotoren bis 10 PS, zum Windsurfen, zum Befahren mit Eissegelyachten und zum Schlittschuhlaufen genutzt werden. Eine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Einsatz von Verbrennungsmotoren oder von Elektromotoren mit einer Leistungsstärke über 10 PS kann angefordert werden.

Quelle: hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Sicherheit-Ordnung

Die Schweiz hat Elektro Surfbretter verboten (CH)

In der Schweiz besteht zwar für Surfbretter , Standup-Paddelbretter und dergleichen keine Immatrikulationspflicht, bzw. diese müssen nicht registriert werden. Somit bekommen diese auch keine Kontrollschildnummer,  müssen aber mit Namen und Adresse des Halters versehen sein. Motorisiert werden dürfen diese Bretter aber nicht, egal ob mit Elektro- oder Verbrennungsmotor und sind somit in Ihrer Ausführung nicht zugelassen.

eFoils erlaubt in Österreich?

Die Surfbretter/Jetboards/Hydrofoils sind in Österreich rechtlich als Schwimmkörper einzustufen. Die Verwendung auf Wasserstraßen (Donau) ist nicht erlaubt. Für andere Gewässer insbesondere Seen sind örtliche Unterschiede gegeben und müssen diesbezüglich daher jeweils spezielle Anfragen gestellt und Auskünfte eingeholt werden. Eine Liste der örtlichen Ämter findet man hier: https://www.bmk.gv.at

Prinzipiell ist in Österreich für Wasserfahrzeuge über 4,4 kW ein Patent erforderlich. Für alle anderen, mittelbar oder unmittelbar durch Verbrennungskraftmaschinen angetriebenen Wasserfahrzeuge besteht die Zulassungspflicht schon unter 4,4 KW.

 

Welche Behörden haben e-surfer geantwortet?

Deutschland (DE):

  1. Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (Bundeswasserstraßen)
  2. Landratsamt Bodenseekreis
  3. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Aschaffenburg
  4. Landratsamt Traunstein (Chiemsee / Waginger See)
  5. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Eberswalde
  6. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal / Elbe-Seitenkanal
  7. Landratsamt Starnberg (Starnberger See / Ammersee)
  8. Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Schweinfurt 
  9. Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Schweiz (CH):

  1. CH – Kanton Bern
  2. CH – Bundesamt für BAV
  3. CH – Kanton Zürich

Österreich (A):

  1. A – Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieIV, W2 Schifffahrt – Technik und Nautik
  2. A- Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
  3. A -Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Zitat: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Ich bin gebeten worden Ihnen zuständigkeitshalber für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) zu antworten.
 
Als Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sind wir für den Verkehr auf Bundeswasserstraßen zuständig.
 

Bundeswasserstraßen nach dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) sinddie Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem allgemeinen Verkehr dienen; als solche gelten die in der Anlage 1 des WaStrG aufgeführten Wasserstraßen (s. u.); dazu gehören auch alle Gewässerteile, die

a. mit der Bundeswasserstraße in ihrem Erscheinungsbild als natürliche Einheit anzusehen sind,
b. mit der Bundeswasserstraße durch einen Wasserzu- oder -abfluss in Verbindung stehen,
c. einen Schiffsverkehr mit der Bundeswasserstraße zulassen und
d. im Eigentum des Bundes stehen.

Zu den Bundeswasserstraßen gehören auch:

1. die bundeseigenen Schifffahrtsanlagen, besonders Schleusen, Schiffshebewerke, Wehre, Schutz-, Liege- und Bauhäfen sowie bundeseigene Talsperren, Speicherbecken und andere Speisungs- und Entlastungsanlagen,
2.die ihrer Unterhaltung dienenden bundeseigenen Ufergrundstücke, Bauhöfe und Werkstätten,
3.bundeseigene Einrichtungen oder Gewässerteile, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Durchgängigkeit bei Stauanlagen, die von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes errichtet oder betrieben werden, dienen.https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Allgemeine-Informationen/WaStrG/Anlagen/Anlage-1/Anlage-1-node.html
 
Auf Landesgewässern kann es abweichende Regelungen geben.
 
Für die Bundeswasserstraßen gibt es eine zwischen dem Bundesverkehrsministerium und der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) abgestimmte Einstufung von Hydrofoilboards und elektrischen Surfboards.
 
 
Kommen wir also zur Einordnung:
 
Elektrische Hydrofoilboards:
 
– Kleinfahrzeug (kein Wassermotorrad),
 
– kein Sondertransportpflichtiges Tragflächenfahrzeug (damit grundsätzlich für die Fahrt auf Bundeswasserstraßen frei gegeben),
 
– Kennzeichnung nach Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung – KlFzKV-BinSch) , ja wenn Antriebsleistung > 2,21 KW.
 
 
Elektrische Surfboards:
 
– Kleinfahrzeug (aufgrund der Fahreigenschaften und der Art des Antriebes eingestuft als  Wassermotorrad),
 
– Fahrt auf Wassermotorradstrecken und Wanderfahrten nach der Verordnung über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wassermotorräder-Verordnung – WasMotRV),
 
– Kennzeichnung nach Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung – KlFzKV-BinSch) , ja wenn Antriebsleistung > 2,21 KW.
 
 
Bezüglich der Befähigung zum Führen der o. a. Kleinfahrzeuge gilt die gleiche Regelung, wie für alle Kleinfahrzeuge auf Bundeswasserstraßen.
 
Regelung der Führerscheinregelung in der Sportschifffahrt
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat in Umsetzung des Bundestagsbeschlusses „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ (BT-Drs. 17/7937) die Führerscheinfreigrenze in der Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich von bislang 3,68 kW (5 PS) auf 11,03 kW (15 PS) erhöht. Die Neuregelungen sind in der „Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich“ veröffentlicht worden (BGBl. I, Heft 47, Seite 2102) und mit Wirkung vom 17. Oktober in Kraft getreten. Für die Führerscheinfreiheit bei motorisierten Sportbooten bis 11,03 kW (7,5 kW bei Elektromotoren) gilt nunmehr folgendes:
 
Im Binnenbereich dürfen Personen ab 16 Jahren auf den Binnenschifffahrtsstraßen mit Ausnahme der Seeschifffahrtsstraßen und der Elbe im Hamburger Hafen Sportboote von weniger als 20 Meter Länge führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) (7,5 kW bei Elektromotoren) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. 
 
 
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Cheruskerring 11
48147 Münster
www.wsv.de
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