Da die elektrischen Surfbretter als Kleinfahrzeug bzw. Wassermotorrad eingestuft werden, besteht ab 2,21 KW bzw. 3 PS eine Kennzeichnungspflicht. Bis auf die Elektro-SUP Surfbretter dürfte dies auf alle Boards zutreffen. Die aufzuklebenden Buchstaben müssen eine Höhe von mindestens 10 cm haben. Dies ist bei einigen Boards eine Herausforderung. Während es auf dem Jetboard (Bild unten) noch seitlich anzubringen war, konnten wir unser Kennzeichen auf dem Hydrofoil (Bild oben) nur oben aufs Board kleben. Die Wasserschutzpolizei hat dies allerdings auch bei mehreren Kontrollen nie bemängelt. Schließlich hatten die Beamten auch keine Idee, wie man es besser lösen könnte. Wichtig ist, dass die eFoils erlaubt sind.
Hier trifft die gleiche Regelung zu, wie bei Booten. Ein Sportbootführerschein wird nur benötigt, wenn das Board eine Leistung von über 11,03 KW bzw. 15 PS hat. Die meisten Hersteller der Jetboards haben daher die Leistung auf 11 KW begrenzt und die E-Foils haben meist eh maximal 5 KW. Damit wird eigentlich kaum jemand einen Führerschein benötigen. UPDATE 2023: seit 2023 liegt die Grenze bei Elektromotoren bei 7,5 kW (10,19 PS). Somit benötigen die meisten Jetboards nun einen Führerschein.
Schlechte Nachrichten gibt es für Bayern und die Schweiz. Die Schweiz hat grundsätzlich bislang alle Elektro Surfbretter verbannt. Wir hoffen, dies wird sich in Zukunft ändern. Warum emissionsfreie Wasserfahrzeuge verbieten und zeitgleich Dieselschleudern erlauben? Frei nach dem Sprichwort „Was der Bauer nicht kennt, dass isst er nicht“ braucht man in der Schweiz wohl noch ein wenig Zeit, um mit der Zeit zu gehen.
Auch in Bayern sieht es mau aus. Zwar wären die E-Surfer laut dem Bayrischen Staatsministerium öffentlich-rechtlich genehmigungsfähig und solch eine Genehmigung wurde in der Vergangenheit auch schon für den Waterwolf erteilt, allerdings reicht das nicht. In Bayern benötigt man darüber hinaus auch noch eine privatrechtliche Zustimmung. Diese muß von der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung als Gewässereigentümer genehmigt werden. Dies tut diese aber bislang nicht und daher sind die Boards derzeit nicht erlaubt. Wir werden weiter den Kontakt zu den Verwaltungen und Behörden halten, damit man sich hoffentlich in der Zukunft besinnt.
Zwar ist das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten bei klarer Sicht auf dem Bodensee gestattet, allerdings ist das Fahren mit Aqua-Scootern, Jet-Bikes und ähnlichen Schwimmkörpern verboten, dazu zählen auch Elektro Surfbretter und E-Foils. Sogar E-SUPs sind hier nicht erlaubt. Begründet wird das mit der Tatsache, daß diese Fahrzeuge nicht mit einer Beleuchtung und anderer Mindestausrüstung ausgestattet werden können.
Für Elektro Hydrofoils scheint es hier gut auszusehen, aber die meisten Jetboards haben über 10 PS und bräuchten damit eine Sondergenehmigung. Hier heißt es:
Das Steinhuder Meer darf von jedermann zum Baden, zum Befahren mit Booten bis 7,60 m Länge und mit Elektromotoren bis 10 PS, zum Windsurfen, zum Befahren mit Eissegelyachten und zum Schlittschuhlaufen genutzt werden. Eine Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Einsatz von Verbrennungsmotoren oder von Elektromotoren mit einer Leistungsstärke über 10 PS kann angefordert werden.
Quelle: hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Sicherheit-Ordnung
In der Schweiz besteht zwar für Surfbretter , Standup-Paddelbretter und dergleichen keine Immatrikulationspflicht, bzw. diese müssen nicht registriert werden. Somit bekommen diese auch keine Kontrollschildnummer, müssen aber mit Namen und Adresse des Halters versehen sein. Motorisiert werden dürfen diese Bretter aber nicht, egal ob mit Elektro- oder Verbrennungsmotor und sind somit in Ihrer Ausführung nicht zugelassen.
Die Surfbretter/Jetboards/Hydrofoils sind in Österreich rechtlich als Schwimmkörper einzustufen. Die Verwendung auf Wasserstraßen (Donau) ist nicht erlaubt. Für andere Gewässer insbesondere Seen sind örtliche Unterschiede gegeben und müssen diesbezüglich daher jeweils spezielle Anfragen gestellt und Auskünfte eingeholt werden. Eine Liste der örtlichen Ämter findet man hier: https://www.bmk.gv.at
Prinzipiell ist in Österreich für Wasserfahrzeuge über 4,4 kW ein Patent erforderlich. Für alle anderen, mittelbar oder unmittelbar durch Verbrennungskraftmaschinen angetriebenen Wasserfahrzeuge besteht die Zulassungspflicht schon unter 4,4 KW.
Bundeswasserstraßen nach dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) sinddie Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem allgemeinen Verkehr dienen; als solche gelten die in der Anlage 1 des WaStrG aufgeführten Wasserstraßen (s. u.); dazu gehören auch alle Gewässerteile, die
Zu den Bundeswasserstraßen gehören auch: