In unserer Elektro Skateboard Übersicht stellen wir die wichtigsten Elektro Skateboards vor. Der eBoard Vergleich beschreibt anhand von Leistung, Geschwindigkeit, Steigung, Distanz, Gewicht, Länge bis zu der Anzahl/Art der Motoren, welches Board am Besten zu Euch passt.
Weiter unten findet Ihr viele nützliche Tipps rund um Elektro Skateboards und Longboards. Besonders wichtig ist unser Abschnitt zur Strassenzulassung von eBoards.
Die Angaben sind Herstellerangaben, meist unter Idealbedingungen. Insbesondere die Geschwindigkeit und Distanz kann entsprechend dem Gewicht des Fahrers und dem Fahrstil nicht geringfügig abweichen.
In Wheel Motoren sind wir der Name sagt direkt in der Rolle und von außen nicht zu sehen. Andere Motoren sind extern und treiben die Rollen mit einem Riemen an (wie die Kette beim Motorrad). Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.
Ob man sich für ein mit In-Wheel Motor oder mit Riemen entscheidet, ist Geschmacksache. Der In-Wheel Motor hat den Vorteil, dass die Rollen frei laufen und das Elektro Longboard mit ausgeschaltetem Motor sich wie ein normals Longboard fährt. Im Gegensatz dazu hat der Motor mit Riemen mehr Grip. Das bedeutet er ist dem In-Wheel Motor beim Beschleunigen (und noch viel wichtiger) beim Bremsen überlegen.
Wir versuche die Tabelle immer aktuell zu halten. Wenn Du glaubst wir haben einen wichtigen E-Skateboard Hersteller vergessen, dann schreibe uns einen Kommentar in unser Forum.
Im folgenden findet ihr einige Artikel, die wir seit 2017 zusammengeschrieben haben. Dazu gehören:
Klickt einfach auf den Artikelnamen in der Liste oben und ihr springt direkt zum jeweiligen eBoard Artikel. Aber zuerst noch ein paar ältere eSkateboard Modelle, die wir zur Archivierung in die folgende Tabelle gepackt haben.
Hier ein Überblick zum das Thema Elektro Skateboard Strassenzulassung. Suchphrasen wie
gehören zu den meist gesuchten Informationen im Bereich E-Boards auf Suchmaschinen. Grund genug sich mit diesem Thema zu beschäftigen und hier Updates zu posten, wenn sich Neuerungen ergeben.
Auch 2021 gibt es immer noch keine Lösung.
Zwar soll nun Ende 2018 endlich eine neue Regelung zu Elektrokleinfahrzeugen in Kraft treten, allerdings gab es eine riesen Entäuschung für Elektro Skateboarder.
Ausschliesslich Elektrokleinfahrzeuge mit Lenker sollen hier berücksichtig werden. Es wird also keine zeitlich nahe Regelung bzw. Kategorisierung von Elektro Skateboards stattfinden.
Selbst die Computerbild hat darüber berichtet und die Elektro Skateboarder vereinen sich erneut mit offenen Briefen und Online Petitionen.
Leider kann man in Deutschland derzeit keine Strassenzulassung für ein Elektro Skateboard bekommen. Dies bedeutet, dass man offiziell nur auf einem Privatgelände ein Elektro Longboard fahren darf.
Das Problem mit der Strassenzulassung ist, dass das Elektro Skateboard eine Fahrzeugart ist, welches das deutsche Zulassungsrecht nicht vorsieht. Dies bedeutet es kann in keine Kategorie eingeordnet werden.
Am 23.09.2016 hat der Bundesrat beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern „schnellstmöglich die verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von selbstbalancieren- den Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die nicht mindestens einen Sitzplatz haben, im öffentlichen Verkehr – unter Beteiligung der Länder – zu regeln“
Den Beschluss könnt Ihr hier nachlesen: http://www.bundesrat.de
Wie lange die Bundesregierung dazu braucht ist schwer zu sagen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hatte bereit 2015 die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, einen Marktüberblick zu erstellen, um Elektro Skateboards einzustufen. Dies wurde bis Ende 2015 erwartet, aber ist bis heute nicht passiert.
Auch verschiedene Online Petitionen wie z.B. die „Zulassung zum Straßenverkehr – Reduzierung der Mobilitätshilfenverordnung um wenige Beschränkungen“ waren bislang noch nicht erfolgreich.
Hier wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die Kategorisierung unter der Segways im Strassenverkehr zugelassen sind, einfach nur ein wenig modifiziert werden müsste, um den Weg zur Elektro Skateboard Strassenzulassung zu ebnen.
Auch eine erneute Petition direkt an den Bundestag vom Mai 2017 wurde im Juni 2017 ohne wesentliche Neuigkeiten beantwortet. Es wurde lediglich erwähnt, dass der oben genannte Marktüberblick vom BMVI nun im März 2018 erwartet werde.
Ohne Einstufung in eine Fahrzeugkategorie, kann es keine Elektro Skateboard Strassenzulassung geben.
Die Rechtslage um die Elektro Skateboards in Deutschland ist kompliziert und ein Elektro Skateboard Gesetz noch nicht in greifbarer Nähe. Da das Elektro Longboard Geschwindigkeiten über 6 km/h (Schrittgeschwindigkeit) erreicht, wird es als Kleinfahrzeug gesehen. Für eine Strassenzulassung gibt es neben der fehlenden Kategorisierung keine Versicherung für diese Fahrzeuge.
Fraglich ist auch wie eine Nummerschildpflicht, eine Klingel, etc. umgesetzt werden sollen. Die Klingel könnte man wahrscheinlich in der Fernbedienung unterbringen und eine Elektro Skateboard Beleuchtung ist ebenfalls kein Problem.
Da die meisten Elektro Skateboards mehr als 30 km/h und einige sogar Geschwindigkeiten über 50 km/h erreichen, ist ebenfalls fraglich, wie es mit einer Führerscheinpflicht aussieht und ab welchem Alter man das E-Board fahren darf. Die Hersteller geben hier oft 14 Jahre an.
Die Zulassung von Segways und E-Bikes gibt allerdings Hoffnung auf ein Elektro Skateboard Gesetz. Auch hier hat es allerdings ein paar Jahre gebraucht.
Welche Strafen hat man zu erwarten, wenn man mit einem Elektro Skateboard im Strassenverkehr erwischt wird?
Im März 2015 hat die Polizei Straubing einen 33 jährigen Elektro Skateboarder aus dem Verkehr gezogen. Er war mit dem Elektro Skateboard auf dem Gehweg gefahren und es wurde festgestellt, dass das Elektro Longboard mit 800 Watt Geschwindigkeiten von bis zu 35 km/h erreichen kann. Daraufhin wurde eine Anzeige wegen eines Verstoßes nach der Zulassungsverordnung und eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz erstellt.
Auch die Polizei in Bad Schönborn (Uberstadt-Weiher) berichtet im April 2017 einen 34 jährigen Elektro Skateboarder festgesetzt zu haben, der auf dem Gehweg gefahren war. Da das Fahrzeug weder versichert noch für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen war, muss sich der Ertappte nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.
In Foren wurden Strafen bis zu 1.600 EUR beschrieben. Ausserdem wurden Elektro Skateboards vorläufig eingezogen, aber später dann wieder ausgehändigt.
Die Vorwürfe lauten:
– Fahren ohne Betriebserlaubnis
– Fahren ohne Versicherungsschutz
– Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ein User in den Foren beschrieb, dass er von der Polizei angehalten wurde, weil er mit 35 km/h ein Mofa überholt hatte. Also ehrlich – selber Schuld.
Natürlich reagiert jeder Polizist unterschiedlich. Die Reaktion gehen von der Strafanzeige bis hin zu neugierigen Fragen und der Bitte es einmal Fahren zu dürfen.
Auch wenn das Fahren in öffentlichen Parks, auf verkehrsberuhigten Strassen, auf Waldwegen oder selbst in öffentlichen Skateparks offiziell nicht erlaubt ist, werden Elektro Skateboarder hier oft geduldet. Wichtig ist das man defensiv und rücksichtsvoll mit anderen Verkehrsteilnehmern umgeht. Also nicht mit 30 km/h mit nur 50 cm Abstand an einem Passanten vorbei rasen.
Sucht Euch ein ruhiges Plätzchen in Parks oder verkehrsberuhigten Zonen. Hier in Berlin ist die Polizei recht entspannt. Ich hatte bislang 3 Mal Kontakt zur Polizei auf dem E-Board. Einmal kam ich nur einen Meter vor dem freundlichen Helfer zum Stehen. Alles easy.
Aber auch in Berlin wurden schon Elektro Skateboards zeitweise eingezogen. Allerdings wurden die User direkt vor dem Brandenburger Tor oder auf der vollen Friedrichstrasse zwischen den Touristen angehalten. Wenn wundert es dann.
In Deutschland ohne die Elektro Skateboard Strassenzulassung , wie erwähnt, nur auf privaten Geländen. Aber es geht auch anders:
In Österreich werden Elektro Skateboards als „fahrzeugähnliche Kinderspielzeuge“ eingestuft und dürfen damit auf Spiel- oder Wohnstraßen, auf Gehwegen, Fußgängerzonen und in eigens dafür vorgesehenen Funparks benutzt werden. Auch auf Gehwegen, sofern die Boards dabei nicht auf die Straße gelangen können und dabei keine Passanten gestört werden. Es geht doch.
In den USA gibt es Staat für Staat unterschiedliche Gesetze. In einigen Staaten wie Kalifornien sind Elektro Skateboards erlaubt. In anderen Staaten wir Florida wird noch mit Petitionen darum gekämpft.
Auch in Australien ist man schon weiter. Hier werden E-Boarder als Fußgänger eingestuft. Sie dürfen damit nicht auf Hauptstrassen fahren, dafür aber in Parks, auf Füßgängerwegen oder in verkehrsberuhigten Zonen.
In Schweden sind Elektro Longboards als Fahrräder eingestuft. Es gibt nur ein paar Geschwindigkeitsbeschränkungen.
In Singapur darf man bis 15 km/h auf Gehwegen und bis 25 km/h auf Radwegen fahren. Allerdings nicht auf Straßen.